Mit Januar 2006 hat die Firma Pfizer das Prostaglandin Cytotec® (Misoprostol) vom Markt genommen. Diese überraschende Entscheidung betrifft nur Deutschland. Das Präparat ist in anderen Europäischen Ländern nach wie vor erhältlich und kann über einen Re-import problemlos bezogen werden, z.B. Fa. Kohl Pharma in Merzig/Saar: www.kohlpharma.com. Begründet wird die Entscheidung mit dem überholten Behandlungsprinzip für die Therapie und Prävention von Gastro-duodenalulcera. Cytotec war nur für diese Indikation zugelassen, da der Hersteller nie für eine andere Indikation angesucht hatte, trotz der zahlreichen Publikationen und der eindeutigen Datenlage für einen sinnvollen Einsatz in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Aufgrund der guten Erfahrungen und Empfehlungen in “Evidence based” Behandlungsrichtlinien (WHO, RCOG), wurde Cytotec® aber in den letzten Jahren zunehmend “off label” für Indikationen wie Zervixpriming, missed AB, Geburtseinleitung, sowie im Rahmen des medikamentösen Schwangerschaftsabbruch im ersten und im zweiten Trimenon angewendet. (siehe Frauenarzt 2003, 8:882-5 udn Informationen auf dieser Homepage)
Nach wie vor verfügbar ist auch Arthotec® (forte). Allerdings ist die Anwendung begrenzt, da eine Tablette neben 200µg misoprostol auch die halbe bis ein Drittel der Tageshöchstdosis Diclofenac enthält.
Es ist zu hoffen, daß andere Hersteller dieses wichtige und nebenwirkungsarme E1 Prostaglandin in naher Zukunft auf den Markt bringen. Dabei sollte es insbesondere für Indikationen in unserem Fach beantragt werden, damit wir dieses Präparat nicht mehr ausserhalb der zugelassenen Indikation anwenden müssen. Juristische Probleme sollte es dabei keine geben, nachdem der Patentschutz bereits abgelaufen ist. Wünschenswert wäre neben der oralen auch eine vaginale Applikationen sowie eine niedrigere Dosierung zur Geburtseinleitung.